COVID-19 Handlungsempfehlungen der ABF
23/10/2020 2 Min. Lesezeit

COVID-19 Handlungsempfehlungen der ABF

UPDATE (2.11.): Die aktuellen Handlungsempfehlungen sind nicht mehr gültig! Mit 3. November ist der Spielbetrieb einzustellen! Indoortrainings und Teamtrainings sind nicht mehr möglich. Outdoor sind Trainings nur individuell, jedoch nicht in der Gruppe möglich!

Nach dem Trainingsbetrieb ist seit 1. Juli nun auch der Spielbetrieb möglich. Für Spiele, Trainings, aber auch Veranstaltungen hat die ABF nun Handlungsempfehlungen veröffentlicht.

UPDATE (23.10): Durch die neueste COVID-19 Verordnung, die ab 25. Oktober in Kraft tritt, haben sich für den Spiel- und Trainingsbetrieb, vor allem aber für Veranstaltungen wie Turniere und Spieltage neue Beschränkungen und notwendige Maßnahmen ergeben.

Stand: 23. Oktober 2020

Handlungsempfehlungen Outdoor-Trainingsbetrieb

Mit dem 25. Oktober gilt eine neue COVID-19 Verordnung, die auch für das Freilufttraining im Baseball- und Softballsport Beschränkungen mit sich bringt. Die meisten Regelungen wie Hygiene-Etikette, Maskenpflicht, Mindestabstände und die Dokumentation der Trainingsbeteiligten gelten auch weiterhin. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Verwendung von Garderoben und bei der maximalen Anzahl der TeilnehmerInnen und ZuschauerInnen. Eine Limitierung der Gruppengröße wird weiterhin empfohlen, wobei es für Teams im Spielbetrieb Sinn macht, als abgeschlossene Gruppe zu trainieren. Außerdem findet ihr am Ende der Handlungsempfehlungen einen Leitfaden für die Vorgehensweise bei COVID-19 Verdachtsfällen und bestätigten Fällen.

Handlungsempfehlungen Indoor-Trainingsbetrieb

Auch und besonders für den Trainingsbetrieb in der Halle sind Sicherheitsmaßnahmen zur Minimierung des Infektionsrisikos zu setzen. Ab 25. Oktober gibt es nun neue Verschärfungen. Die meisten Regelungen wie Hygiene-Etikette, Maskenpflicht, Mindestabstände und die Dokumentation der Trainingsbeteiligten gelten auch weiterhin. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Verwendung von Garderoben und bei der maximalen Anzahl der TeilnehmerInnen und ZuschauerInnen.

Als österreichischer Fachverband unterstützen auch wir die Bemühungen gegen die Ausbreitung von COVID-19 und zur bestmöglichen Eindämmung der Pandemie. Wir bitten auch alle Vereine, Sportlerinnen und Sportler, Funktionäre und Trainerinnen bei den Trainings im Sinne der Allgemeinheit Vorsicht walten zu lassen und sich an die Vorgaben zu halten. Dies gilt nicht nur für den Trainingsbetrieb, sondern auch darüber hinaus auf den privaten Bereich.

Handlungsempfehlungen Spielbetrieb

Mit der COVID-Verordnung, gültig ab dem 25. Oktober, gibt es erneut Einschränkungen für den Spielbetrieb im Baseball und Softball. Während sich für Veranstaltungen eine Reduzierung der ZuschauerInnenzahl ergeben hat, bleiben für den Spielbetrieb selbst die Bestimmungen wie gehabt.

Um als Community weiterhin sicher unseren Sport betreiben zu können, müssen wir alle sicherstellen, dass wir jegliche Infektionsmöglichkeiten vermeiden. Es ist daher weiterhin wichtig, dass jeder Körperkontakt, Handshakes, High-Fives, usw. vermieden wird. Alle Beteiligten werden dazu aufgefordert, eigenverantwortlich zu handeln und jegliche Handlungen, die das Infektionsrisiko erhöhen, zu unterlassen. Als österreichischer Fachverband und Baseball- und Softball Community unterstützen wir gemeinsam die Bemühungen gegen die Ausbreitung von COVID-19.

Es besteht für alle Beteiligten die Möglichkeit während dem Spiel einen Nase-Mund-Schutz zu tragen. Um das Spielgeschehen herum sind allerdings auch weitere Vorsichtsmaßnahmen einzuhalten, um das Infektionsrisiko so gering wie möglich zu halten. Außerdem findet ihr am Ende der Handlungsempfehlungen einen Leitfaden für die Vorgehensweise bei COVID-19 Verdachtsfällen und bestätigten Fällen.

Handlungsempfehlungen Veranstaltungen

Aufgrund der aktuellen Situation um COVID-19 sind weiterhin besondere Vorsichtsmaßnahmen zu treffen, um sicher zu stellen, dass das Infektionsrisiko möglichst geringgehalten wird. Mit dem 25. Oktober 2020 gelten für Spieltage nun verschärfte Bestimmungen für Veranstaltungen.

Bei Veranstaltungen ist die maximale Zuschaueranzahl auf 12 ZuschauerInnen ohne Sitzplatzzuweisung, Präventionskonzept und COVID-19 beauftragter Person gesenkt worden. Ab 13 ZuschauerInnen müssen Sitzplätze zugewiesen werden und die Veranstaltung angezeigt werden. Ab 250 ZuschauerInnen muss die Veranstaltung außerdem von der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde bewilligt werden. Die konkreten Vorgaben sind in diesem Dokument angeführt. Es wird davon ausgegangen, dass alle Spieltage im Freien stattfinden.

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