COVID-19 Lockerungsverordnung: Was bedeutet sie für Baseball und Softball?
06/05/2020 1 Min. Lesezeit

COVID-19 Lockerungsverordnung: Was bedeutet sie für Baseball und Softball?

Die Austrian Baseball Federation arbeitet an Rahmenbedingungen, wie ein Baseball- oder Softballtraining nach einer weiteren Lockerung der Maßnahmen unter Einhaltung der Vorschriften stattfinden kann.

Dazu stimmt man sich mit Sports Austria (ehemals BSO) und den anderen Fachverbänden ab und wartet auf die Vorgaben der nächsten Verordnung. Die ABF hält alle Vereine natürlich weiterhin am Laufenden.

COVID-19 Lockerungsverordnung: Was ist erlaubt und was nicht?

Am vergangenen Freitag ist eine neue Verordnung betreffend vorläufiger Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 veröffentlicht worden. Grundsätzlich bleiben die Regelungen für Baseball und Softball wie gehabt und ein sportartspezifisches Training für Baseball und Softball ist weiterhin nicht erlaubt.

Gemäß einer FAQ-Beantwortung auf der Website des Sportministeriums ist „Konditionstraining (z.B. Laufen, Stabitraining) im öffentlichen Raum und auf nicht öffentlichen Sportstätten (bei Gruppen maximal zehn Personen inkl. TrainerIn) bei einem empfohlenen Mindestabstand von zwei Metern“ erlaubt. Dies wurde uns auch von Sport Austria (ehemals BSO) auf Rückfrage bestätigt. Dabei ist zu beachten, dass ein sportartspezifisches Training mit Ball, Schläger oder Handschuh weiterhin nicht erlaubt ist.

Ob Sportanlagen aber für Vereine und Vereinsmitglieder zugänglich und für Trainingszwecke geöffnet sind, muss mit den Sportanlagenbetreibern bzw. den Gemeinden abgeklärt werden. Auch das Benutzen von Umkleidekabinen und Duschen ist verboten.

Links zu den entsprechenden Informationen und Dokumenten:

Weiterhin gilt, dass ein Meisterschaftsstart frühestens fünf Wochen nach Freigabe eines Teamtrainings beginnen wird. Die Lizenzverfahren für 2021 werden heuer ausgesetzt, außerdem wird es heuer keine Absteiger geben (freiwilliger Abstieg und Aufrückung bleiben natürlich möglich).